AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Alle Aufträge werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt.

Offerten

Unsere Offerten sind stets freibleibend. Unsere Offerten erfolgen immer unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit unserer Zulieferanten. 
Kein Bestandteil unserer Offerten darf in irgendeiner Form, weder elektronisch noch mechanisch, zu irgendwelchen Zwecken vervielfältigt werden. Diese Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an unautorisierte Dritte weitergegeben werden. Die beschriebene Anlagenkonzepte sind das geistige Eigentum der InerTec AG und dürfen nicht ohne deren Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.

Preis

Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. ab Lieferwerk, ausschliesslich Kosten für Verpackung u. Versand,
bis zu einer Summe von CHF 150.00, sonst kostenlose Lieferung frei Haus für die Schweiz.

Lieferung

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, ohne jeden Abzug.

Lieferzeit

Die Angabe der voraussichtlichen Liefertermine erfolgt unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Von uns nicht verschuldete Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht zum Auftragsrückzug.

Garantie

Wir übernehmen für die Dauer von 12 Monaten die Garantie für einwandfreies Funktionieren der gelieferten Produkte. Wir verpflichten uns, alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, raschmöglichst nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Für weitere direkte oder indirekte Schäden übernehmen wir keine Haftung. Die Garantiezeit beginnt bei Abgang der Lieferung ab Lieferwerk. Sie erlischt in vollem Umfang, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Behandlung oder anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag in unserem Eigentum. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung sowie Zahlung ist Grenchen. Diese Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht.

Grenchen, im November 2006